I. Präambel
In unserer Universität ist die Kommunikation zwischen Studierenden und Präsidium offensichtlich gestört. Als Belege dafür führen wir zum Beispiel die Missstände im Prüfungswesen, die ungenügende Raumsituation (frei zugängliche und offene Lern-, Arbeits- und Gemeinschaftsräume ohne zeitliche Einschränkungen), die mangelhafte Legitimation der im Sommer eingerichteten sechs Arbeitsgruppen für die „Qualität in der Lehre" an. Eine gestörte Kommunikation braucht immer mindestens zwei Seiten - auch Studierende tragen dazu bei.
Die gestörte Beziehung zwischen Studierenden und Universitätsleitung lähmt die schöpferischen Potenzen der Wissenschaft und der Lehre und behindert die Lösung der anstehenden universitätsinternen und gesellschaftlichen Aufgaben. Wir verzetteln uns in erstarrten Haltungen und hätten doch Wichtigeres zu tun für unser Leben, für Europa und die Menschheit.
Es besteht die Notwendigkeit, erneut Glaubwürdigkeit und Vertrauen einander aufzubauen. Dieser nun in Gang gesetzte Prozess zwischen Studierenden und der Hochschulleitung thematisiert die Besorgnis, in der es um gute Lehre, hohe Qualität des Studiums und Verantwortungsübernahme für die Gesellschaft geht. Die Hochschule in der Demokratie kommt heute nicht mehr ohne die dauerhafte, lebendige und streitbare Beteiligung der Studierenden aus. Das Mitwirken und das Engagement sowie das Miteinander und die inhaltliche Auseinandersetzung, in deren Dienst sich alle Hochschulangehörigen stellen, macht den Anspruch auf legitime Selbstverwaltung erst glaubhaft und eine Universität erst handlungsfähig. Auf diese Legitimation kann keine Hochschule dauerhaft und will die Universität Osnabrück nicht verzichten.
In der Universität und im Hochschulwesen funktioniert der Interessenausgleich zwischen den Statusgruppen1, den Studenten, Lehrenden und Mitarbeitern nur mangelhaft. Auch die Kommunikation über die Situation und die Interessenlage ist gehemmt. Im privaten Kreis sagt jeder leichthin, wie seine Diagnose lautet, und nennt die ihm wichtigsten Maßnahmen. Aber die Wünsche und Bestrebungen sind sehr verschieden und werden nicht vernünftig gegeneinander gewichtet und auf reale Durchführbarkeit untersucht. Auf der einen Seite wünschen wir uns gute Lehr- und Lernbedingungen und bessere Forschungsmöglichkeiten, andererseits sehen wir die nur begrenzten Haushaltsmittel und fordern vom Bundesland Niedersachsen eine Finanzausstattung ohne Studiengebühren, mit der die Universität ihren gesellschaftlichen Auftrag erfüllen kann. Denn die gegenwärtige Finanzausstattung ist die Verwaltung des Mangels. Wir wollen Spielraum für wissenschaftliche und selbstbestimmte Initiative, in der Fachrichtungen sich gegenseitig befruchten. Wir wollen das Bewährte erhalten und doch Platz für Erneuerung schaffen, um mit den vorhandenen Ressourcen und Mitteln in der Universität besser umzugehen. Wir wollen geordnete Verhältnisse, aber keine Bevormundung. Wir wollen Wenn im Folgendem von "Angehörigen der Universität" geschrieben wird, umfasst dies alle Statusgruppen.eine freie, selbstbewusste und mündige Universität sein, die gemeinschaftsbewusst handelt. Der Bologna-Prozess war und ist kein eindimensionales Vorhaben.
Wir sehen, dass sich im Zuge der Hochschulstrukturreform seit 1998 Spannungsfelder zwischen der Hochschulleitung und den Studierenden gebildet haben, die als kritischer Motor die Diskussion um angemessene Bedingungen für akademische Bildung befruchtet haben.
Um all diese Widersprüche zu erkennen, Meinungen und Argumente dazu anzuhören und zu bewerten sowie verbindende von polarisierenden Interessen zu unterscheiden, bedarf es eines demokratischen Dialogs über die Bedingungen, unter denen das Leben an der Universität Osnabrück geregelt wird. Über diese Fragen müssen wir in aller Öffentlichkeit, gemeinsam und mit allen Hochschulangehörigen und -bediensteten nachdenken und miteinander sprechen. Von der Bereitschaft und dem Wollen dazu wird es abhängen, ob wir in absehbarer Zeit Wege aus der gegenwärtigen krisenhaften Situation finden. Es kommt in der jetzigen Situation darauf an, dass eine größere Anzahl von Menschen - und insbesondere die Angehörigen der Universität Osnabrück - am universitären Wandel mitwirkt mit dem Ziel, dass die vielfältigen Einzel- und Gruppenaktivitäten zu einem Gesamthandeln finden.
Unser gemeinsames Ziel ist es, an unserer Universität eine Entwicklung in Gang zu setzen, an deren Ende eine neue Bildungs-, Mitbestimmungs- und Demokratiekultur steht. Diese Vorschläge sind konkrete Anregungen, die zusammen mit möglichst vielen Studierenden diskutiert werden sollen. Wir wollen einen Raum eröffnen, um hier zu einer neuen Übereinkunft zu kommen.
II. Einigung über Forderungen
Hier finden sich Forderungen, die nach unserer Auffassung weitestgehend kostenneutral (für das Präsidium) bzw. kurz- bis mittelfristig an der Universität Osnabrück gemeinsam mit allen Hochschulangehörigen umgesetzt werden können.
Hier finden sich aber auch langfristige Forderungen, deren Priorität haushaltspolitisch höher angesiedelt werden muss, da sie für eine gute Forschung und Lehre sowie für das universitäre Leben unverzichtbare Grundlagen bilden.
1. Keine Anwesenheitslisten mehr!
In vielen Lehrveranstaltungen werden zum Nachweis der Anwesenheit Anwesenheitslisten geführt, jedoch entfällt den Studierenden hiermit die Möglichkeiten, gezielt, selbstbestimmt und ohne Bevormundung Prioritäten für ihre Lehrveranstaltungen und damit ihr Studium zu setzen. "Die Pflicht zur regelmäßigen Anwesenheit von Studierenden in Lehrveranstaltungen ist „wegen des Rechts auf Studierfreiheit gemäß [...] §4 Abs. 4 Satz 1 Hochschulrahmengesetz (HRG) rechtlich nur in begrenztem Umfang zulässig."2 Die Studierenden der Bildungsbewegung Osnabrück sowie das Präsidium der Universität Osnabrück appellieren ausdrücklich an die Fachbereiche auf Unterschriftenlisten zu verzichten. Als weiteren Grund führen wir dazu an, dass hier auch rechtliche Bedenken bestehen: Die „Muster-Rahmenordnung für Diplomprüfungsordnungen von Universitäten und gleichgestellten Hochschulen“ der KMK in der Fassung von 2000 stellt in einer Anlage klar, dass „Teilnahmebescheinigungen [...] keine Studienleistungen“ sind.3 „Alle Eingriffe in die Rechte der Studierenden erfordern eine entsprechende gesetzliche Ermächtigung, die Verankerung in Prüfungsordnungen/Studienordnungen reicht dafür allein nicht aus.“4
2. Räume für Studierende
Es gibt an der Universität Osnabrück kaum frei zugängliche, offene und dem Bedarf angemessene Räume, in denen sich Studierende ungestört und ohne zeitliche Begrenzung beziehungsweise sonstige Einschränkungen treffen können. Zwar gibt es fachschafts-spezifische Räumlichkeiten, Bibliotheken mit mehr oder minder langen Öffnungszeiten und die Möglichkeit, Räume bei der Raumverwaltung zu reservieren. Jedoch fehlt ein zentraler Ort des Austauschs und der Begegnung, der Kommunikation und Diskussion, der offen für alle und groß genug für Viele ist. Ziel soll es sein, gemeinsames Lernen, den Dialog zwischen Menschen aller Studienrichtungen und eine gemeinschaftliche Beschäftigung mit über den universitären Kontext hinausgehenden Inhalten zu erleichtern. Es sollten ständig verfügbare Räumlichkeiten für Studierende und die vielen Initiativen vorhanden sein. Lernen und Leben in angemessener Atmosphäre sollte mitunter höchste Priorität haben. Es darf nicht an Gruppenarbeits- und Seminarräume fehlen. Bereits vorhandene Liegenschaften sollten dafür zusammen mit der studentischen Selbstverwaltung ausgebaut und verwaltet werden, um die beschriebene Nutzung zu ermöglichen.
3. Eine Andere Art von Zusammenarbeit
Die intensive Beteiligung aller Angehörigen der Universität an den Entscheidungen ist ein unverzichtbares Element der akademischen Selbstverwaltung und zugleich ihr Zentrum. Wir schätzen die Tatkraft und die Gedanken derjenigen, die sich als Mitglieder in den universitätsöffentlichen Raum begeben und damit ihre Vorstellungen, Ansichten, Reflexionen und Lebenserfahrungen in die Gestaltung der Universität Osnabrück einbringen wollen. Daher sind für uns vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten wichtig, die eigene Gestaltungsspielräume beinhalten. Partizipationsmöglichkeiten richten sich an alle Hochschulangehörigen und sollen keine Alibi-Veranstaltungen sein, sondern reale Mitsprache- und Mitentscheidungsrechte beinhalten. Hierzu gehört größtmögliche Transparenz der Öffentlichkeit und der Hochschulöffentlichkeit gegenüber, daher also ein niedrigschwelliger und erleichterter Zugang zu entscheidungsrelevanten Themen in einer zentralen Online-Sammlung von Protokollen, Berichten, Gremienberichterstattung usw. sowie die Entwicklung einer E-democracy Konzeption.
Um die verfasste Studierendenschaft an den Verfahren zu beteiligen, brauchen ASTA sowie die Fachschaften eine eigenständige Verwaltung, um nachhaltig und stetig eine Vertretung und Einbindung aller Studierenden zu ermöglichen. Durch die Studiensituation im Rahmen der Modularisierung ist die ehrenamtliche Arbeit in der verfassten StudentInnenschaft nicht mehr möglich. Es fehlt an Zeit und Unterstützung. Eine integrierende und vertretende Arbeit erfordert zur Verstetigung der studentischen Selbstverwaltung eigene Personal- und Verwaltungsressourcen. Wir verständigen uns darauf zu prüfen, welche Strukturen und Maßnahmen dazu beitragen können, um die sich für die Universität engagierenden Studierenden durch Anerkennung und strukturelle Unterstützung in ihrer Gremientätigkeit zu entlasten.
Eine hochschulweite Vollversammlung sollte im Jahresturnus alle Hochschulangehörigen zu Beginn des Jahres zu einer zentralen und ordentlichen Vollversammlung unter Leitung des Senats einladen. Der Senat der Universität Osnabrück bereitet die ordentlichen Sitzungen der hochschulweiten Versammlung vor. Die Vertretungen der Statusgruppen können außerordentliche Sitzungen der Vollversammlung einberufen. Den Hochschulangehörigen sollte in einem Punkt "Reden und Anfragen" das Recht eingeräumt werden, Anfragen stellen zu können oder zu Themen der Tagesordnung oder anderen Themen Hinweise und Stellungnahmen vorzutragen. Hier sollen nicht weitere Entscheidungsspielräume zentralisiert werden, sondern im Rahmen der ergänzungs-, ausgleichs- sowie gemeinschaftsstiftenden Funktionen die Fachbereiche in ihrer Arbeit unterstützt werden. Die Bereitstellung von Strukturen, die echte Mitsprache und Mitgestaltungsrechte entfalten ist die vorrangige Aufgabe aller Gremien der Universität. Es ist daher weiterhin zu prüfen, welche Strukturen im Rahmen des geltenden Rechts verändert und diesem Anspruch angepasst werden können. Gegebenenfalls sollte man prüfen, neue Strukturen zur Entscheidungsfindung einzuführen. Zielstellung ist, dass möglichst, diejenigen, die von den Entscheidungen betroffen sind, auch ihre Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten entfalten können.
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1 Wenn im Folgendem von "Angehörigen der Universität" geschrieben wird, umfasst dies alle Statusgruppen.
2 So der Prorektor für Lehre und Studium der Universität Duisburg-Essen in einem Schreiben vom 08.12.2009 an alle DekanInnen und den AStA.
3 So der Prorektors für Bildung der TU Dresden in einem Schreiben vom 12.10.2009 an alle StudiendekanInnen.
4 Ebd.